Die Suchende hat geschrieben:welche schritte kann/soll ich aber unternehmen, wenn er auf meine forderungen wie zb den hausschlüssel herzugeben, nicht eingeht?
ich habe ja auch keinen schlüssel zu seiner neuen whg, deshalb will ich seinen schlüssel. er sagt aber, das er ja noch seine sachen holen muss.....nur WANN????????
Bist du die alleinge Wohnungsinhaberin?
Dann steht dir der Schlüssel zu, sofort.
Steht ihr beide noch drin, sofort umschreiben lassen.
Wenn er seine Sachen holen will, hat er das mit dir abzusprechen. Ohne deine Erlaubnis betritt er deine Wohnung nicht mehr.
Du gehst auch nicht in seine Wohnung oder hast einen Schlüssel. Er hat sich von dir getrennt, also muss er damit leben, dass er nicht mehr ein und ausgehen kann wie er will. Gib ihm eine klare Grenze, z.B. du hast 3 Tage Zeit den Schlüssel bei mir abzugeben, sonst gehst du über einen Rechtsanwalt oder über die Polizei.
Seine Sachen hat er innerhalb von 1 oder 2 Wochen aus deiner Wohnung zu holen. Er soll dir eine Termin sagen, wann.
Dann bist du dabei und nur du läßt ihn rein. Allein räumt er nichts aus. Wenn er rumjammert: Er hat sich getrennt, du willst deine Ruhe und sein Zeug gehört nicht mehr in deine Wohnung.
Das mit den Kindern ist schwer. Klar möchtest du das nicht und ich verstehe auch, dass dir das weh tut. Aber verbieten wirst du es kaum können.
Da gibt es meines Wissens auch keine rechtliche Grundlage dafür.
Dafür habe ich leider keine Lösung.
Wichtig ist jetzt, dass du klare Grenzen setzt.
Er wird mit Sicherheit nicht erfreut sein darüber und womöglich auch sauer oder verletzend darauf reagieren, aber das muss dir egal sein, denn anders wirst du schlecht zur Ruhe kommen. Er hat sich getrennt also muss er mit allen daraus entstehenden Konsequenzen auch leben.
LG
"Liebe fordert nie, sondern gibt nur. Liebe leidet nur, bereut niemals und rächt sich nie" Mahatma Gandhi